Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1075
BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74 (https://dejure.org/1974,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1974 - VI B 37.74 (https://dejure.org/1974,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1974 - VI B 37.74 (https://dejure.org/1974,1075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 9.67

    Gewissensentscheidung auf Grund von politischen Überlegungen - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Die Beschwerde enthält keine Darlegungen darüber, inwiefern das angefochtene Urteil auf Abweichungen von den in der Beschwerde genannten Urteilen vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - (BVerwGE 41, 53 = NJV 1973, 635) und vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 - beruht.

    Schon das von der Beschwerde selbst angeführte Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 - geht davon aus, daß Erwägungen politischer, verstandesmäßiger oder vernunftgemäßer Natur nur dann relevant sind, wenn sie zu der innerlich verpflichtenden Überzeugung des Wehrpflichtigen führen, der Krieg sei als Gewaltanwendung sittlich verwerflich.

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Die Beschwerde enthält keine Darlegungen darüber, inwiefern das angefochtene Urteil auf Abweichungen von den in der Beschwerde genannten Urteilen vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - (BVerwGE 41, 53 = NJV 1973, 635) und vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 - beruht.
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Nur auf die beiden vorstehend genannten Gründe kann in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt werden, dagegen können anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Verfahrensmängel, wie sie die Beschwerde hier in erster Linie geltend macht, nicht zur Zulassung der Revision führen (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Nur auf die beiden vorstehend genannten Gründe kann in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt werden, dagegen können anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Verfahrensmängel, wie sie die Beschwerde hier in erster Linie geltend macht, nicht zur Zulassung der Revision führen (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Der erkennende Senat hat dies in seinem Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 - MDR 1973, 435) dahin präzisiert, daß bei der Eigentümlichkeit der Streitsachen über die Kriegsdienstverweigerung die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als dies sonst meist in der Prozeßpraxis der Fall ist.
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Fragen aber, deren Beantwortung von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig ist, sind keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. neben vielen anderen Beschlüsse vom 6. Oktober 1972 - BVerwG VI B 7.72 -, vom 25. Februar 1974 - BVerwG VI B 77.73 - und vom 28. März 1974 - BVerwG VI B 22.74 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Nur auf die beiden vorstehend genannten Gründe kann in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt werden, dagegen können anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Verfahrensmängel, wie sie die Beschwerde hier in erster Linie geltend macht, nicht zur Zulassung der Revision führen (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 116.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Der erkennende Senat hat diese Rechtsprechung anknüpfend an BVerwGE 38, 358 (360) [BVerwG 14.10.1971 - VIII C 116/69] in den Urteilen vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 100.73 - und vom 10. August 1973 - BVerwG VI C 166.73 - fortgeführt.
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73

    Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat zum einen ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen hat, entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -); zum anderen hat er jedoch entschieden, daß die Verwaltungsgerichte, um eine Gewissensentscheidung bejahen zu können, konkrete Anhaltspunkte als zu ihrer Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 82.73 und BVerwG VI C 97.73 - sowie Beschluß vom 11. Januar 1974 - BVerwG VI B 87.73 -).
  • BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Wenn § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bestimmt, daß in der Beschwerdeschrift die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil des Verwaltungsgerichts abweicht, "bezeichnet" werden muß, so bedeutet dies, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt worden ist (vgl. Beschluß vom 6. März 1970 - BVerwG VI B 42.69 - mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), daß es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil abweichen soll, noch der Kenntlichmachung bedarf, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen nach Meinung des Beschwerdeführers von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht; es muß weiterhin dargelegt werden, inwiefern die Abweichung des Urteils entscheidungserheblich ist, d.h. inwiefern das Urteil auf dieser Abweichung beruht (vgl. Beschluß vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VI B 37.70 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung im Rahmen einer Anerkennung als

  • BVerwG, 19.10.1973 - VI C 37.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.12.1970 - VI B 37.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 10.08.1973 - VI C 166.73

    Gewissensentscheidung als Voraussetzung für eine Anerkennung als

  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73

    Anforderungen an die Bejahung der Beweisfrage bei Berufung des

  • BVerwG, 11.01.1974 - VI B 87.73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 97.73

    Erfordernis des Vortrags einleuchtender Gründe für die Kriegsdienstverweigerung

  • BVerwG, 28.03.1974 - VI B 22.74

    Anspruch eines Soldaten auf Zahlung einer Stellenzulage - Anspruch bei nur

  • BVerwG, 08.05.1973 - VI B 11.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.02.1974 - VI B 77.73
  • BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Nach dieser auch im Wehrpflichtrecht anwendbaren Vorschrift (§ 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG) muß mit der Abweichungsrüge geltend gemacht werden, das anzufechtende Urteil weiche in seinen entscheidungserheblichen rechtlichen Darlegungen von der konkret zu bezeichnenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab (Beschluß vom 11. Juli 1974 - BVerwG VI B 37.74 - mit weiteren Nachweisen).

    Dort ist entschieden, wer nur seinen Verstand betätige, erlange dadurch allein noch keine innere Bindung an das gewonnene Ergebnis, jedoch sei denkbar, daß das als richtig und vernünftig Erkannte zu einem inneren Widerhall führe und sich als Gewissen im Menschen festsetze (vgl. auch Beschluß vom 11. Juli 1974 - BVerwG VI B 37.74 -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht